Das Starthilfekabel muss einen ausreichenden Leitungsquerschnitt haben.
Springt der Motor nicht an, weil die Fahrzeugbatterie entladen ist, können Sie die Batterie eines anderen Fahrzeuges zum Starten benutzen.
Starthilfekabel
Für die Starthilfe benötigen Sie Starthilfekabel nach der Norm DIN 72553 (beachten Sie die Anweisungen des Kabelherstellers). Der Leitungsquerschnitt muss bei Fahrzeugen mit Benzinmotor mindestens 25 mm2 und bei Fahrzeugen mit Dieselmotor mindestens 35 mm2 betragen.
Hinweis