
Der Wagenheber ist in einer Box am Ersatzrad untergebracht.
Die Einheit wird durch ein Windensystem unter dem Fahrzeug befestigt.
Siehe Abschnitt "Zugang zum Ersatzrad".
Um den Werkzeugkasten zu öffnen:
- Drücken Sie auf die Lasche, verschieben Sie den Deckel des Werkzeugkastens
bis zur Hälfte und entfernen Sie ihn dann.

Die anderen Werkzeuge befinden sich in einem Kasten unter dem Kofferraumboden.
Der Wagenheber darf nur zum Austausch eines beschädigten Reifens
verwendet werden. Verwenden Sie keinen anderen als den mit diesem Fahrzeug
gelieferten Wagenheber.
Wenn das Fahrzeug nicht mit dem Originalwagenheber ausgestattet ist,
wenden Sie sich an einen Vertreter des CITROËNHändlernetzes oder eine qualifizierte
Fachwerkstatt, um Ihnen den vom Hersteller vorgesehenen Wagenheber zu besorgen.
Der Wagenheber bedarf keinerlei Wartung.
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All diese Werkzeuge sind spezifisch für Ihr Fahrzeug und können
je nach Ausstattung variieren. Verwenden Sie diese nicht für andere Zwecke.
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* Je nach Vertriebsland
Details zum Werkzeug*
- Radschlüssel zum Abziehen der Radkappe und Herausdrehen der Befestigungsschrauben
des Rades
- Wagenheber mit integrierter Handkurbel zum Anheben des Fahrzeugs
- Ausbau der Radschraubenabdeckung zum Entfernen der Abdeckungen auf
den Schraubenköpfen bei Aluminiumrädern
- Werkzeug zum Ausbauen der Zierkappen zum Ausbauen der Radzierkappen
bei Aluminiumrädern
- Steckschlüsseleinsatz für Diebstahlschutzmuttern (befindet sich im
Handschuhfach) zum Anpassen des Radschlüssels an diese speziellen Radmuttern
- Unterlegkeil zum Sichern der Fahrzeugräder gegen Wegrollen
- Schlüsselverlängerung zum Lösen/Befestigen der Mutter am Seilzug der Winde
- Abnehmbare Abschleppöse
Für weitere Informationen zum Abschleppen des Fahrzeugs, siehe entsprechenden
Abschnitt.
LESEN SIE MEHR:
Die Verkehrszeichenerkennung (RSA) kann mithilfe des Frontsensors bestimmte Verkehrszeichen
erkennen und den Fahrer über das Multi-Informationsdisplay informieren.
Wenn das System erkennt, dass das Fahrzeug die Geschwindigkeitsbegrenzung überschreitet
oder einen anderen durch das erkannte Verkehrszeichen verbotenen Vorgang durchführt,
warnt es den Fahrer durch eine Warnanzeige und einen Warnsummer*.