Seat Exeo > Motorkühlmittelspezifikation
Die Kühlanlage des Motors verwendet werkseitig speziell behandeltes Wasser mit
mindestens 40 % Anteil des Kühlmittelzusatzes G 13 (TLVW 774 J). Der Motorkühlmittelzusatz
ist an der lila Färbung zu erkennen. Diese Mischung aus Wasser und Kühlmittelzusatz
bietet nicht nur einen Frostschutz bis -25 C (-13 F), sondern schützt auch die Leichtmetallteile
im Motorkühlsystem vor Korrosion. Außerdem verhindert sie Kalkansatz und erhöht
den Siedepunkt des Kühlmittels deutlich. Zum Schutz des Motorkühlsystems muss der
Anteil des Kühlmittelzusatzes immer mindestens 40 % betragen, auch bei warmem Klima
und wenn kein Frostschutz erforderlich ist. Wenn aus klimatischen Gründen ein stärkerer
Frostschutz erforderlich ist, kann der Anteil des Motorkühlmittelzusatzes erhöht
werden. Der Anteil des Motorkühlmittelzusatzes darf jedoch nicht über 60 % liegen,
da sich sonst der Frostschutz wieder verringert und sich die Kühlwirkung verschlechtert.
Beim Nachfüllen von Kühlmittel muss eine Mischung aus destilliertem Wasser und einem
Anteil von mindestens 40 % des Kühlmittelzusatzes G 13 oder G 12 plus-plus (TL-VW
774 G) (beide lilafarben) verwendet werden, um einen optimalen Korrosionsschutz
zu erzielen ⇒ . Eine Mischung aus G 13 und den Motorkühlmitteln G 12 plus (TL-VW
774 F), G 12 (rot) oder G 11 (grünblau) verringert die Korrosionsschutzwirkung erheblich
und ist daher zu vermeiden
ACHTUNG
Wenn das Kühlsystem zu wenig Frostschutzmittel enthält, kann der
Motor ausfallen, wodurch die Gefahr schwerer Verletzungen besteht.
- Der prozentuale Anteil des Kühlmittelzusatzes muss eingehalten
werden. Dabei ist die voraussichtlich niedrigste Umgebungstemperatur im vorgesehenen
Nutzungsgebiet des Fahrzeugs zu berücksichtigen.
- Bei extrem niedriger Umgebungstemperatur kann das Kühlmittel
gefrieren, sodass kein Weiterfahren mehr möglich ist. Da in dieser Situation
auch die Heizung nicht funktioniert, besteht die Gefahr des Erfrierens, wenn
die Insassen keine ausreichend schützende Winterkleidung tragen.
VORSICHT
Die Original-Kühlmittelzusätze dürfen niemals mit Kühlmitteln gemischt werden,
die nicht von SEAT freigegeben sind. Anderenfalls drohen erhebliche Schäden am Motor
und am Motorkühlsystem.
- Wenn die Flüssigkeit im Kühlmittelausgleichbehälter nicht lila, sondern
z. B. braun ist, wurde der Kühlmittelzusatz G 13 wahrscheinlich mit einem ungeeigneten
Fremdkühlmittel vermischt. In diesem Fall muss das Motorkühlmittel umgehend
gewechselt werden. Anderenfalls können schwere Funktionsstörungen und Motorschäden
entstehen!
Umwelthinweis
Kühlmittel und Kühlmittelzusätze können die Umwelt verschmutzen. Ausgelaufenes
Kühlmittel ist aufzuwischen und umweltgerecht zu entsorgen.
LESEN SIE MEHR:
Der Kühlmittelstand kann durch einen kurzen Blick geprüft werden.
Abb. 171 Motorraum: Kühlmittelbehälter
Schalten Sie die Zündung aus.
Lesen Sie den Kühlmittelstand an dem Kühlmittel-Ausgleichsbehälter ⇒ Abb.
171 ab. Er muss bei kaltem Motor zwischen den Markierungen "min" und "max" liegen.
Bei warmem Motor kann er auch etwas über der Markierung "max" liegen.
Prüfliste
Für den Umgang und die Pflege von Sitzbezügen muss Folgendes beachtet werden
⇒ :
Vor dem Einsteigen alle Klettverschlüsse schließen, die mit den Polsterstoffen
oder Stoffverkleidungen in Kontakt kommen könnten. Offene Klettverschlüsse können
zu Beschädigungen an den Polsterstoffen und Stoffverkleidungen führen.
Den direkten Kontakt von scharfkantigen Gegenständen und Applikationen zu
den Polsterstoffen und Stoffverkleidungen vermeiden, um Beschädigungen vorzubeugen.
Applikationen sind beispielsweise Reißverschlüsse, Nieten und Strasssteine an
Kleidungsstücken sowie Gürteln
Staub und Schmutzpartikel in Poren, Falten und Nähten regelmäßig entfernen,
damit die Oberfläche der Sitze nicht durch Scheuern dauerhaft beschädigt wird.
Kleidung auf Farbechtheit prüfen, um Verfärbungen am Sitzbezug zu vermeiden.
Dies gilt ganz besonders bei hellen Sitzbezügen.