Das Ladegut auf dem Dach muss sicher befestigt werden. Durch den Transport von
Ladegut verändern sich die Fahreigenschaften. Die zulässige Dachlast für Ihr Fahrzeug
beträgt 75 kg. Die Dachlast setzt sich zusammen aus dem Gewicht des Trägersystems
und dem des Ladegutes. Bei der Verwendung von Gepäckträgersystemen mit geringerer
Belastbarkeit, kann die zulässige Dachlast nicht ausgenutzt werden. In diesen Fällen
darf der Gepäckträger nur bis zu der Gewichtsgrenze belastet werden, die in der
Montageanleitung angegeben ist.
ACHTUNG
- Das Ladegut auf dem Dach muss sicher befestigt werden. Andernfalls
besteht Unfallgefahr!
- Sie dürfen die zulässige Dachlast, die zulässigen Achslasten
und das zulässige Gesamtgewicht Ihres Fahrzeugs auf keinen Fall überschreiten.
Andernfalls besteht Unfallgefahr!
- Beachten Sie bitte, dass sich beim Transport von schweren
bzw. großflächigen Gegenständen auf dem Dachgepäckträger die Fahreigenschaften
durch die Schwerpunktverlagerung bzw. durch die vergrößerte Windangriffsfläche
verändern - Unfallgefahr! Passen Sie deshalb unbedingt Ihre Fahrweise und die
Geschwindigkeit den Gegebenheiten an.
Umwelthinweis
Häufig bleibt ein Dachgepäckträger aus Bequemlichkeit montiert, selbst wenn
er nicht mehr gebraucht wird. Durch den erhöhten Luftwiderstand verbraucht Ihr Fahrzeug
unnötig Kraftstoff. Nehmen Sie deshalb den Dachgepäckträger nach Gebrauch ab.
LESEN SIE MEHR:
Der Dachgepäckträger darf nur an den markierten Stellen befestigt werden.
Abb. 117 Befestigungspunkte für Grundträger
ABS verhindert das Blockieren der Räder beim Bremsen. Das Antiblockiersystem
(ABS) trägt wesentlich zur Erhöhung der aktiven Fahrsicherheit bei. Es darf jedoch
nicht erwartet werden, dass durch das ABS unter allen Umständen der Bremsweg verkürzt
wird. Der Bremsweg kann z.B. auf Kies oder bei Neuschnee auf glattem Untergrund,
wenn Sie ohnehin nur vorsichtig und langsam fahren sollten, sogar etwas länger werden.