
Bei Einschalten der Zündung oder laufenden Motor diese Taste drücken, um die
Funktion zu aktivieren: Die Kontrollleuchte wird eingeschaltet.
Die am vorderen und hinteren Stoßfänger eingebauten Sensoren überwachen die Bereiche
des toten Winkels.
Die Warnung erfolgt über eine Kontrollanzeige im Außenspiegel auf der betroffenen
Seite, sobald ein Fahrzeug - PKW, LKW oder Fahrrad - erkannt wird.
Dazu müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- alle Fahrzeuge fahren in derselben Richtung,
- die Geschwindigkeit Ihres Fahrzeugs liegt zwischen 12 km/h und 140
km/h,
- wenn Sie ein Fahrzeug mit einem Geschwindigkeitsunterschied unter
10 km/h überholen,
- wenn Sie ein Fahrzeug mit einem Geschwindigkeitsunterschied unter
25 km/h überholt,
- der Verkehr läuft fließend,
- wenn ein Überholmanöver länger dauert und das überholte Fahrzeug im
Bereich des toten Winkels verbleibt,
- wenn Sie geradeaus bzw. in einer leichten Kurve fahren,
- Ihr Fahrzeug keinen Anhänger, Wohnwagen etc.
zieht...

In den folgenden Situationen erfolgt keine Warnung:
- bei bewegungslosen Gegenständen (parkende Fahrzeuge, Leitplanken,
Straßenlaternen, Schilder etc.),
- bei in umgekehrter Richtung fahrenden Fahrzeugen,
- auf kurvigen Straßen oder in steilen Kurven,

- beim Überholen eines sehr langen Fahrzeugs (bzw. durch ein sehr langes Fahrzeug)
(LKW, Reisebus, ...), das gleichzeitig hinten im toten Winkel und vorne im Blickfeld
des Fahrers erkannt wird,
- bei dichtem Verkehr: die vorne und hinten erkannten Fahrzeuge werden
mit einem LKW oder einem feststehenden Gegenstand verwechselt,
- bei einem schnellen Überholmanöver.

Zum Deaktivieren der Funktion erneut diese Taste drücken: Die Kontrollleuchte
erlischt.
Der Betriebszustand des Systems bleibt nach Ausschalten der Zündung gespeichert.
Das System wird bei Abschleppen mit einer von CITROËN zugelassenen
Abschleppvorrichtung automatisch deaktiviert. |
LESEN SIE MEHR:
Dieses Fahrassistenzsystem informiert den Fahrer, wenn sich ein herannahendes
Fahrzeug im toten Winkel (Bereich außerhalb des Sichtfelds des Fahrers) seines Fahrzeugs
befindet, sobald dies eine mögliche Gefahr darstellt.
Bei einer Funktionsstörung blinkt die Kontrollleuchte der Taste für mehrere Sekunden
bevor sie dann wieder erlischt.
Wenden Sie sich an einen CITROËN-Vertragspartner oder eine qualifizierte Fachwerkstatt.
Das System kann bei bestimmten Witterungsbedingungen (Regen, Hagel,
etc.) vorübergehend gestört sein.
Beim Anhängerbetrieb muss einiges beachtet werden.
Beachten Sie die zulässigen Anhängelasten
Anhängelast
Die zulässige Anhängelast darf auf keinen Fall überschritten werden. Wenn Sie
die zulässige Anhängelast nicht voll ausnutzen, können Sie entsprechend größere
Steigungen befahren. Die angegeben Anhängelasten gelten nur für Höhen bis 1.000
m über dem Meeresspiegel. Da mit zunehmender Höhe durch die abnehmende Luftdichte
die Motorleistung sinkt und damit auch die Steigfähigkeit abnimmt, sinkt auch die
zulässige Anhängelast entsprechend. Pro angefangene 1.000 m weiterer Höhe muss das
zulässige Gespanngewicht um 10 % verringert werden. Das Gespanngewicht ist das Gewicht
von (beladenem) Fahrzeug und (beladenem) Anhänger zusammengenommen. Die Stützlastangaben
auf dem Typenschild der Anhängevorrichtung sind lediglich Prüfwerte der Vorrichtung.
Die fahrzeugbezogenen Werte, die oft unter diesen Werten liegen, finden Sie in Ihren
Fahrzeugpapieren bzw. auf ⇒ Seite 303. Beachten Sie auch