Citroën DS5 > Allgemeine Hinweise zu den Kindersitzen
Obwohl CITROËN bei der Konzeption Ihres Fahrzeugs darauf bedacht war, Ihren Kindern
besondere Sicherheit zu bieten, hängt diese Sicherheit natürlich auch von Ihnen
ab.
Um so sicher wie möglich mit Ihren Kindern zu reisen, sollten Sie folgende Vorschriften
beachten:
- Gemäß den europäischen Bestimmungen müssen alle Kinder unter 12 Jahren
oder mit einer Körpergröße bis 1,50 m in zugelassenen, ihrem Gewicht angepassten
Kindersitzen auf den mit einem Sicherheitsgurt oder ISOFIX-Halterungen ausgerüsteten
Plätzen befördert werden*.
- Laut Statistik sind die hinteren Plätze die sichersten für die Beförderung
von Kindern.
- Kinder unter 9 kg müssen sowohl vorne als auch hinten grundsätzlich
"entgegen der Fahrtrichtung" befördert werden.
CITROËN empfiehlt Ihnen, Kinder auf den seitlichen Rücksitzen Ihres
Fahrzeugs zu befördern:
- "entgegen der Fahrtrichtung" bis 3 Jahre,
- "in Fahrtrichtung" ab 3 Jahre.
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* Die Gesetzgebung für den Transport von Kindern ist in jedem Land unterschiedlich.
Bitte beachten Sie die Gesetzgebung Ihres Landes.
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Beim Anhängerbetrieb muss einiges beachtet werden.
Beachten Sie die zulässigen Anhängelasten
Anhängelast
Die zulässige Anhängelast darf auf keinen Fall überschritten werden. Wenn Sie
die zulässige Anhängelast nicht voll ausnutzen, können Sie entsprechend größere
Steigungen befahren. Die angegeben Anhängelasten gelten nur für Höhen bis 1.000
m über dem Meeresspiegel. Da mit zunehmender Höhe durch die abnehmende Luftdichte
die Motorleistung sinkt und damit auch die Steigfähigkeit abnimmt, sinkt auch die
zulässige Anhängelast entsprechend. Pro angefangene 1.000 m weiterer Höhe muss das
zulässige Gespanngewicht um 10 % verringert werden. Das Gespanngewicht ist das Gewicht
von (beladenem) Fahrzeug und (beladenem) Anhänger zusammengenommen. Die Stützlastangaben
auf dem Typenschild der Anhängevorrichtung sind lediglich Prüfwerte der Vorrichtung.
Die fahrzeugbezogenen Werte, die oft unter diesen Werten liegen, finden Sie in Ihren
Fahrzeugpapieren bzw. auf ⇒ Seite 303. Beachten Sie auch